Willkommen auf der Seite Abmahnung - und nun

Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten?  

 

Ihnen wird vorgeworfen, für den Download und/oder Upload
einer Datei verantwortlich zu sein?
 

 

Hier erhalten Sie Hilfe!



 

Zunächst gilt:



 

1. Bewahren Sie Ruhe!

 

2. Notieren Sie die gesetzten Fristen.

 

3. Holen Sie sich Rechtsrat ein.

Was bietet diese Seite

Diese Seite beschäftigt sich u.a. mit dem Thema rund um die Abmahnung, insbesondere im Bereich File-Sharing urheberrechtlich geschützter Werke, vor allem in Bezug auf die Nutzung so genannter Tauschbörsen im Internet.

 

Herr Rechtsanwalt Teusch verfügt gerade im Bereich des Urheberrechts, speziell bei Urheberrechtsverletzungen im Internet, insbesondere im Bereich des sogenannten Filesharing über umfangreiche und fundierte Kenntnisse und Erfahrungen.

 

Insbesondere ist Herr Rechtsanwalt Teusch als Honoraranwalt für die  Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. tätig und berät hierbei Verbraucher im Bereich des Urheberrechts.

 

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Teusch gerne. Hierfür steht Ihnen die Möglichkeit offen, Kontakt aufnehmen – gerne auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten oder auch am Wochenende unter

 

+ 49 177 / 83 77 406

 

oder per E-Mail über

 

info@abmahnung-und-nun.de

 

Handschlag

Warum Abmahnung - und nun

Häufig wird nach einer Urheberrechtsverletzung an einem geschützten Werk ein Abmahnschreiben versendet. Der Anschlussinhaber wird hierbei i. d. R. aufgefordert, das vorgeworfene Verhalten künftig zu unterlassen und zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch wird des Öfteren dazu aufgefordert, die betreffende Datei zu löschen bzw. zu entfernen. Daneben wird die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages (Abmahnkosten bzw. Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz) begehrt. Auf dieser Seite werden die typischen Abläufe und Konstellationen beschrieben sowie einzelne Punkte herausgegriffen. Gerade in Bezug auf die Unterlassungserklärung gilt es sorgfältig zu arbeiten. Häufig dürfte zu empfehlen sein, eine eigene, sogenannte modifizierte Unterlasungserklärung zu formulieren und nicht das i.d.R. beigefügter Muster einer Unterlassungserklärung zu verwenden.

 

Die auf dieser Seite dargestellten Informationen und Daten sollen u.a. einen Einblick in das Thema Abmahnung bei Filesharing bieten. Die Informationen sind nicht abschließend und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Auf keinen Fall können sie eine individuelle Einzelfallberatung ersetzen.

Der Verantwortliche dieser Seite,

Herr Rechtsanwalt Christian Teusch ist im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit in der

 

Christian Teusch

Rechtsanwaltskanzlei

 

täig. Hierzu wird ein Internetauftritt unter

 

www.kanzlei-teusch.de

 

unterhalten.

 

 

Texte eingestellt von

Christian Teusch